Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsAGBMG · SächsGVBl. 2014 Nr. 10, S. 376, Fsn-Nr. 26-14

Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes

12 Normen · Ausgangsfassung vom 09.07.2014 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

NormZitierende Entscheidungen
§ 10 Rechtsverordnungen1

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Meldebehörden, Aufgaben und Zuständigkeiten
  3. § 2 Aufgaben der SAKD
  4. § 3 Örtliche Zuständigkeit
  5. § 4 Aufsicht
  6. § 5 Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt
  7. § 6 Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  8. § 7 Sächsisches Melderegister
  9. § 8 Kosten des Sächsischen Melderegisters
  10. § 9 Bestimmung der Daten für die Erhebung der Gästetaxe und der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern
  11. § 10 Rechtsverordnungen
  12. § 11 Einschränkung von Grundrechten
  13. § 13 (aufgehoben)

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    04.06.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 4. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 495)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    05.04.2019 Ausfertigung: Änderndes Gesetz vom 05.04.2019, Artikel 2

    SächsGVBl. 2019 S. 245

  3. Historischer Änderungsnachweis

    26.10.2016 Ausfertigung: Änderndes Gesetz vom 26.10.2016, Artikel 2

    SächsGVBl. 2016 S. 504

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).