Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsAGBMG · SächsGVBl. 2014 Nr. 10, S. 376, Fsn-Nr. 26-14
Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes
12 Normen · Ausgangsfassung vom 09.07.2014 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 10 Rechtsverordnungen | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Meldebehörden, Aufgaben und Zuständigkeiten
- § 2 Aufgaben der SAKD
- § 3 Örtliche Zuständigkeit
- § 4 Aufsicht
- § 5 Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt
- § 6 Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- § 7 Sächsisches Melderegister
- § 8 Kosten des Sächsischen Melderegisters
- § 9 Bestimmung der Daten für die Erhebung der Gästetaxe und der Kurtaxe in den sächsischen Staatsbädern
- § 10 Rechtsverordnungen
- § 11 Einschränkung von Grundrechten
- § 13 (aufgehoben)
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
04.06.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 4. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 495)
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Historischer Änderungsnachweis
05.04.2019 Ausfertigung: Änderndes Gesetz vom 05.04.2019, Artikel 2
SächsGVBl. 2019 S. 245
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Historischer Änderungsnachweis
26.10.2016 Ausfertigung: Änderndes Gesetz vom 26.10.2016, Artikel 2
SächsGVBl. 2016 S. 504
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).