Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Ausführungsgesetz zum Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung
SächsAG-AFBG§ 3 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1996 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 5. November 1996
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer