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§ 3 SächsAG-AFBG (Sachsen) — Inkrafttreten

Sächsisches Ausführungsgesetz zum Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1996 in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 5. November 1996

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister

für Wirtschaft und Arbeit

Dr. Kajo Schommer