Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ruhrverbandsgesetz
RuhrVGArt. 2 Änderung des Biggetalsperregesetzes
Stand: 24.12.2024
Für Art. 2 RuhrVG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.