Gesetze / Staatsangehörigkeitsgesetz
StAG§ 32a
Stand: 24.08.2021
§ 88 Absatz 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes gilt für Einbürgerungsverfahren entsprechend.
Änderungsverlauf
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12.08.2021 Ausfertigung
§ 32a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2021 (BGBl. I 3538)
BGBl. 2021 I S. 3538
BGBl. 2021 I S. 3538 Gesetzgebungsmaterialien
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