Gesetze / Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes
RsprEinhG§ 10 Grundsatz
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 26.02.2014 – I ZR 79/10Wettbewerbsverstoß beim grenzüberschreitenden Internet-Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln: Relevanz eines Verstoßes gegen unionsrechtliche Notifizierungsvorschriften hinsichtlich der Preisfestsetzung bei Arzneimitteln - Sofort-BonusZitiert von 9
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Soweit in den §§ 11 bis 17 nichts anderes bestimmt ist, gelten für das Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat die Vorschriften für das Verfahren vor dem vorlegenden Senat entsprechend.