Art 15 Gesetzlicher Forderungsübergang
Stand: 03.07.2026
Wird zitiert von 5
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BGH, 20.02.2025 – I ZR 39/24Direktklage des Geschädigten gegen Versicherer des Haftenden bei Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen Haftenden; Übergang eines Direktanspruchs gegen Versicherer des Haftenden auf Versicherer
- BGH, 18.03.2020 – IV ZR 62/19Kfz-Unfall in Deutschland: Anwendbares Recht für Regressanspruch des litauischen Kfz-Haftpflichtversicherers; hinreichende Ermittlung des ausländischen RechtsZitiert von 23
- BGH, 26.03.2019 – XI ZR 228/17Internationale Zuständigkeit bei Rückgewähr darlehensfinanzierter VersicherungsprämienZitiert von 18
- BGH, 16.09.2015 – VIII ZR 17/15Bestimmung des international zuständigen Gerichts für eine Kaufpreiszahlungsklage des deutschen Insolvenzverwalters eines inländischen Insolvenzschuldners gegen einen im EG-Ausland ansässigen Käufer/Mitverpflichteten aus internationalem WarenkaufZitiert von 7
- EuGH, 15.06.2017 – C-249/16Zitiert von 13
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Hat eine Person („Gläubiger“) eine vertragliche Forderung gegen eine andere Person („Schuldner“) und ist ein Dritter verpflichtet, den Gläubiger zu befriedigen, oder hat er den Gläubiger aufgrund dieser Verpflichtung befriedigt, so bestimmt das für die Verpflichtung des Dritten gegenüber dem Gläubiger maßgebende Recht, ob und in welchem Umfang der Dritte die Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner nach dem für deren Beziehung maßgebenden Recht geltend zu machen berechtigt ist.