Gesetze / Rohmilchgüteverordnung
RohmilchGütV§ 1 Zweck
Stand: 01.07.2021
Zur Förderung der Güte von Rohmilch regelt diese Verordnung die Güteprüfung der Rohmilch und die Berechnung des Kaufpreises für die Rohmilch gemäß dem Ergebnis der Güteprüfung.