Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Reisekostenzuständigkeitsübertragungsverordnung MASGF
RkZÜVMASGF§ 1 Übertragung von Aufgaben
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RkZ%C3%9CVMASGF/1#abs-1 (1) Die Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie für die Berechnung und Zahlung von Reisekosten im Sinne des § 63 Absatz 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes wird für den gesamten Geschäftsbereich auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg übertragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RkZ%C3%9CVMASGF/1#abs-2 (2) Ebenso wird die Zuständigkeit für die Bewilligung, Berechnung und Zahlung von Trennungsgeld nach § 1 Satz 1 der Brandenburgischen Trennungsgeldverordnung in Verbindung mit § 9 Absatz 3 der Trennungsgeldverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 1999 (BGBl. I S. 1533), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 38 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, für den gesamten Geschäftsbereich auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg übertragen.