Gesetze / Schiffspersonalverordnung-Rhein
RheinSchPersV§ 5.07 Lehrgänge und Auffrischungslehrgänge für Ersthelfer und Atemschutzgeräteträger
Stand: 10.06.2019
Die Lehrgänge und Auffrischungslehrgänge für Ersthelfer und Atemschutzgeräteträger müssen nach den Vorschriften eines der Rheinuferstaaten oder Belgiens durchgeführt werden.