Gesetze / Schiffspersonalverordnung-Rhein
RheinSchPersV§ 5.02 Sachkundiger für Fahrgastschifffahrt
Stand: 10.06.2019
Der Sachkundige für Fahrgastschifffahrt muss mindestens 18 Jahre alt sein und die erforderliche Befähigung besitzen. Diese gilt als vorhanden, wenn die betreffende Person