Gesetze / Rheinschiffspersonalverordnung (Anlage 1 zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffspersonalverordnung)
RheinSchPersV 2023§ 1.01 Geltungsbereich
Stand: 25.06.2023
Diese Verordnung gilt für
soweit diese Verordnung nicht etwas anderes vorsieht.
Änderungsverlauf
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01.12.2023 in Kraft
§ 1.01 geändert durch Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2023 (BGBl. II Nr. 141)
BGBl. 2023 II Nr. 141
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