Gesetze / Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung RheinSchPEV Art 5 (weggefallen) Bund Außer Kraft: Art 5 RheinSchPEV 1994 ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. -