Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz über staatliche Auszeichnungen für Rettungstaten
Rettungsmedaillengesetz§ 8
Stand: 01.08.2026
Rettungstaten aus der Zeit seit dem Beginn der laufenden Wahlperiode bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes, für die bereits eine staatliche Ehrung erfolgt ist, können nachträglich nach diesem Gesetz durch Verleihung der Rettungsmedaille anerkannt werden.