Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Rettungsgesetz NRW
RettG NRW§ 5 Verhalten des Personals
Stand: 01.01.2016
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RettG%20NRW/5#abs-1 (1) Das zur Notfallrettung oder zum Krankentransport eingesetzte Personal hat die besondere Sorgfalt anzuwenden, die sich aus dieser Aufgabe ergibt. Es ist ihm insbesondere untersagt,
1. während des Dienstes und der Dienstbereitschaft unter der Wirkung alkoholischer Getränke oder anderer die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigender Mittel zu stehen,
2. in Krankenkraftwagen und Luftfahrzeugen zu rauchen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RettG%20NRW/5#abs-2 (2) Hat ein Mitglied des Personals eine Krankheit, die es hindert, seine Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen, darf der Träger rettungsdienstlicher Aufgaben oder die Leitung der nach den §§ 13 oder 17 am Rettungsdienst Beteiligten es nicht einsetzen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RettG%20NRW/5#abs-3 (3) Betroffene haben Erkrankungen nach Absatz 2 dem Träger rettungsdienstlicher Aufgaben oder der Leitung der nach den §§ 13 oder 17 am Rettungsdienst Beteiligten unverzüglich mitzuteilen. Übertragbare Krankheiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes teilt der Träger rettungsdienstlicher Aufgaben oder die Leitung der nach den §§ 13 und 17 am Rettungsdienst Beteiligten der unteren Gesundheitsbehörde umgehend mit.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/RettG%20NRW/5#abs-4 (4) Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal hat jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und dies nachzuweisen. Umfang und Inhalte der notwendigen Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte im Rettungsdienst werden durch die Landesärztekammern geregelt.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 5 RettG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LAG Hamm, 11.02.2008 – 8 Sa 1592/07Zitiert von 2
- LSG NRW, 08.02.2017 – L 8 R 162/15Arbeitsförderung - Statusfeststellung - Notärztin im Rettungsdienst - Notarztträgerverein - Tätigkeit auf Honorarbasis - Vergabe von Einzelaufträgen - Kriterien der Weisungsgebundenheit und Eingliederung - selbständige Tätigkeit - keine Versicherungspflicht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- VG Münster, 16.09.2021 – 5 L 544/21
- VG Düsseldorf, 21.03.2014 – 7 K 6090/12Zitiert von 2
- LAG Köln, 25.10.2007 – 5 Sa 785/07
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.