Gesetze / Restaurator-Master Professional Restaurierung-Prüfungsverordnung
RestMAProRestPrV§ 15 Bewerten der Prüfungsleistungen
Stand: 22.12.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RestMAProRestPrV/15#abs-1 (1) Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RestMAProRestPrV/15#abs-2 (2) Im Prüfungsteil „Übergreifende Qualifikationen“ sind die Prüfungsleistungen für jede der drei Aufgabenstellungen einzeln zu bewerten. Aus den einzelnen Bewertungen wird als zusammengefasste Bewertung für den Prüfungsteil das gewichtete arithmetische Mittel berechnet. Die Bewertungen werden wie folgt gewichtet:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RestMAProRestPrV/15#abs-3 (3) Im Prüfungsteil „Spezifische Qualifikationen“ sind die Prüfungsleistungen für die drei Aufgabenstellungen einzeln zu bewerten. Aus den einzelnen Bewertungen wird als zusammengefasste Bewertung für den Prüfungsteil das arithmetische Mittel berechnet.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/RestMAProRestPrV/15#abs-4 (4) Im Prüfungsteil „Projektarbeit“ sind die Prüfungsleistungen für die Projektdokumentation, die Projektpräsentation und das Fachgespräch einzeln zu bewerten. Aus den einzelnen Bewertungen wird als zusammengefasste Bewertung für den Prüfungsteil das gewichtete arithmetische Mittel berechnet. Die Bewertungen werden wie folgt gewichtet: