Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz

RennwLottG

§ 40 Steuerentstehung

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.07.2021

Bund2 Entscheidungen

Die Virtuelle Automatensteuer entsteht mit der Leistung des Spieleinsatzes.

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