Gesetze / Registerzensuserprobungsgesetz
RegZensErpG§ 3 Kosten der Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt
Stand: 15.06.2021
Die Kosten, die für die Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt entstehen, werden nicht erstattet.
Gesetze / Registerzensuserprobungsgesetz
RegZensErpGStand: 15.06.2021
Die Kosten, die für die Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt entstehen, werden nicht erstattet.