Gesetze / Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
RechZahlV§ 31 Konzernrechnungslegung
Stand: 10.06.2019
Auf den Konzernabschluss sind, soweit seine Eigenart keine Abweichung bedingt, die §§ 1 bis 30 entsprechend anzuwenden.
Gesetze / Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
RechZahlVStand: 10.06.2019
Auf den Konzernabschluss sind, soweit seine Eigenart keine Abweichung bedingt, die §§ 1 bis 30 entsprechend anzuwenden.