Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Prämien zur endgültigen Aufgabe von Rebflächen in den Weinwirtschaftsjahren 1997/98 bis 1999/2000 RebflV § 3 Stand: 10.06.2019 Bund Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.