Gesetze / Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts
RdFunkGÄndG 1Art 5 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.