Gesetze / Referenzlaboratoriumzuweisungsverordnung
RZV§ 4 Nichtanwendung von Vorschriften
§ 46f des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) geändert worden ist, in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung ist nicht mehr anzuwenden.
Änderungsverlauf
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07.12.2019 Ausfertigung
§ 4 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 2019 (BGBl. I 2044)
BGBl. 2019 I S. 2044
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01.10.2010 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Oktober 2010 (BGBl. I 1305 115)
BGBl. 2010 I S. 1305
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.