Gesetze / Reichsvermögen-Gesetz
RVermG§ 22 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RVermG/22#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RVermG/22#abs-2 (2) Im Saarland tritt dieses Gesetz am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden zwölften Kalendermonats in Kraft.