Gesetze / Reichsversicherungsordnung RVO (XXXX) §§ 407 bis 413 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 407 bis 413 RVO ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 407 bis 413 RVO liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm