Gesetze / Reichsversicherungsordnung RVO (XXXX) §§ 205 bis 205d (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 205 bis 205d RVO ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 205 bis 205d RVO liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm