Gesetze / Reichsversicherungsordnung
RVO§ 179 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- LSG Baden-Württemberg, 15.05.2007 – L 11 KR 1574/07Zitiert von 1
- BSG, 20.06.2001 – B 11 AL 20/01 RZitiert von 6
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 179 RVO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.