Gesetze / Reichsversicherungsordnung RVO (XXXX) §§ 201 bis 204 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 201 bis 204 RVO ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 201 bis 204 RVO liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm