Gesetze / Reichsversicherungsordnung RVO (XXXX) §§ 182 bis 194 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 182 bis 194 RVO ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 182 bis 194 RVO liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm