Gesetze / Reisesicherungsfondsgesetz

RSG

§ 18 Aufsichtsbehörde

Stand: 01.07.2021

Bund

Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann die Aufsicht sowie die Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde dem Bundesamt für Justiz übertragen.

§ 17 § 19