Gesetze / Reisesicherungsfondsgesetz
RSG§ 18 Aufsichtsbehörde
Stand: 01.07.2021
Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann die Aufsicht sowie die Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde dem Bundesamt für Justiz übertragen.