§ 5 Vorlage an den Richter
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 27
Nach Gewicht
- OLG Köln, 02.11.2010 – 2 Wx 150/10
- OLG Hamm, 26.07.2007 – 3 (s) Sbd. I - 8/07
- OLG Thüringen, 04.04.2018 – 3 W 17/18
- VG Sigmaringen, 20.09.2016 – 4 K 1435/15Zitiert von 2
- LG Bonn, 25.08.2009 – 6 T 234/09 / 6 T 235/09
- BVerfG, 14.07.1987 – 1 BvR 537/81Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts kein Hilfsmittel zur Auslegung und Konkretisierung der Generalklausel über die anwaltlichen Berufspflichten. Ehrengerichtliche Maßnahmen wegen Verletzung des Sachlichkeitsgebots nur bei strafbaren Beleidigungen, bewußter Verbreitung von Unwahrheiten oder nicht provozierten herabsetzenden ÄußerungenZitiert von 19
Zuletzt entschieden
- BGH, 07.05.2025 – 2 ARs 141/25Zuständigkeit für Einleitung der Vollstreckung einer Jugendstrafe
- OLG Braunschweig, 02.05.2025 – 10 W 44/25
- OLG Bamberg, 27.11.2024 – 7 WF 246/24 e
27 Entscheidungen zu § 5 RPflG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 RPflG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RPflG%201969/5#abs-1 (1) Der Rechtspfleger hat ihm übertragene Geschäfte dem Richter vorzulegen, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RPflG%201969/5#abs-2 (2) Der Rechtspfleger kann ihm übertragene Geschäfte dem Richter vorlegen, wenn die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RPflG%201969/5#abs-3 (3) Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Richter, solange er es für erforderlich hält. Er kann die Sachen dem Rechtspfleger zurückgeben. Gibt der Richter eine Sache an den Rechtspfleger zurück, so ist dieser an eine von dem Richter mitgeteilte Rechtsauffassung gebunden.