Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtstraße zwischen dem Main und Nürnberg

RMDKStatusStV

§ 2 Aufhebung von Bundeswasserstraßen

Stand: 25.08.2026

Bayern

Folgende Strecken des Mains und der Regnitz verlieren die Eigenschaft als Bundeswasserstraße:

1. der Werkkanal von seiner Abzweigung aus dem neuen Regnitzbett bis Regnitz-km 3,70 links,

2. der linke Regnitzarm von Regnitz-km 3,70 rechts bis Regnitz-km 5,11 links,

3. der rechte Regnitzarm von 170 m oberhalb der Brückenachse des Wehres Bamberg bis Regnitz-km 8,60 rechts,

4. der Mühlgraben zwischen Regnitz-km 5,11 links und Regnitz-km 5,645,

5. der abgeschnittene frühere Regnitzbogen nördlich der Großschiffahrtsstraße zwischen deren km 2,0 und 3,5.

§ 1 § 3