Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtstraße zwischen dem Main und Nürnberg
RMDKStatusStV§ 2 Aufhebung von Bundeswasserstraßen
Stand: 25.08.2026
Folgende Strecken des Mains und der Regnitz verlieren die Eigenschaft als Bundeswasserstraße:
1. der Werkkanal von seiner Abzweigung aus dem neuen Regnitzbett bis Regnitz-km 3,70 links,
2. der linke Regnitzarm von Regnitz-km 3,70 rechts bis Regnitz-km 5,11 links,
3. der rechte Regnitzarm von 170 m oberhalb der Brückenachse des Wehres Bamberg bis Regnitz-km 8,60 rechts,
4. der Mühlgraben zwischen Regnitz-km 5,11 links und Regnitz-km 5,645,
5. der abgeschnittene frühere Regnitzbogen nördlich der Großschiffahrtsstraße zwischen deren km 2,0 und 3,5.