Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtstraße zwischen dem Main und Nürnberg
RMDKStatusStV§ 3 Durchleiten von Wasser
Stand: 25.08.2026
Über ein etwaiges Durchleiten von Wasser für wasserwirtschaftliche oder landeskulturelle Zwecke durch die Bundeswasserstraße über den normalen Wasserabfluß hinaus und die damit zusammenhängenden Fragen bleibt eine gesonderte Vereinbarung vorbehalten.