Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Regionalleitstellenverordnung

RLSV

§ 1 Bildung und Standorte der Regionalleitstellen

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RLSV/1#abs-1 (1) Die kreisfreien Städte und die Landkreise schließen die vorhandenen integrierten Leitstellen, die aus Feuerwehr-, Rettungs- und Katastrophenschutzleitstellen bestehen, zu fünf Regionalleitstellen zusammen. Die Regionalleitstellen nehmen ihre Arbeit spätestens zum 31. Dezember 2010 auf.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RLSV/1#abs-2 (2) Die Regionalleitstellen haben ihre Standorte in der Stadt Brandenburg an der Havel, der Stadt Cottbus, der Großen kreisangehörigen Stadt Eberswalde, der Stadt Frankfurt (Oder) und der Landeshauptstadt Potsdam.

§ 2