Gesetze / Gesetz zu dem Vertrag vom 13. Mai 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über die Rechtshilfe in Strafsachen
RHiVtrCANGArt 3
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RHiVtrCANG/3#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Artikels 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Artikel 2 tritt zusammen mit dem Vertrag in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RHiVtrCANG/3#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 21 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.