Gesetze / Landesrecht Bayern / Rechnungshofgesetz
RHGArt 1 Stellung und Sitz
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RHG/1#abs-1 (1) Der Oberste Rechnungshof ist eine der Staatsregierung gegenüber selbständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Staatsbehörde.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RHG/1#abs-2 (2) Der Oberste Rechnungshof hat seinen Sitz in München.