Gesetze / Gesetz über die Haftung des Reichs für seine Beamten
RHBG§ 6
Stand: 10.06.2019
Unberührt bleiben die Vorschriften anderer Reichsgesetze, soweit sie für bestimmte Fälle die Haftung des Reichs über einen gewissen Umfang hinaus ausschließen.
Gesetze / Gesetz über die Haftung des Reichs für seine Beamten
RHBGStand: 10.06.2019
Unberührt bleiben die Vorschriften anderer Reichsgesetze, soweit sie für bestimmte Fälle die Haftung des Reichs über einen gewissen Umfang hinaus ausschließen.