Gesetze / 3. Rentenanpassungsverordnung

3. RAV

§ 3 Werte für Jahreshöchstverdienste in den Anlagen 3 bis 6 zu dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RAV%203/3#abs-1 (1) In Anlage 3 wird die Spalte "Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten" für die Zeit "1.1. - 30.6.1990" um den Wert "24.619,65" und die Spalte "Knappschaftliche Rentenversicherung" für die Zeit "1.1. - 30.6.1990" um den Wert "30.481,48" ergänzt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RAV%203/3#abs-2 (2) In Anlage 4 wird die Spalte "Betrag in DM" für die Zeit "1.1. - 30.6.1990" um den Wert "19.124,00" ergänzt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RAV%203/3#abs-3 (3) In Anlage 5 wird die Spalte "Betrag in DM" für die Zeit "1.1. - 30.6.1990" um den Wert "13.660,00" ergänzt.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/RAV%203/3#abs-4 (4) In Anlage 6 wird die Spalte "Betrag in DM" für die Zeit "1.1. - 30.6.1990" um den Wert "9.562,00" ergänzt.

§ 2 § 4