Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag über die Bildung eines Gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 1.–12. April 2005
RAPrAStVSued§ 6
Stand: 25.08.2026
Der Vertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt am Ersten des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden von den vertragsschließenden Ländern bei dem Justizministerium Baden-Württemberg hinterlegt worden sind.