Gesetze / Drittes Rentenanpassungsgesetz
3. RAG§ 4
Stand: 10.06.2019
Ergibt die Anpassung keinen höheren als den bisherigen Zahlbetrag, so ist dieser weiterzuzahlen.
Gesetze / Drittes Rentenanpassungsgesetz
3. RAGStand: 10.06.2019
Ergibt die Anpassung keinen höheren als den bisherigen Zahlbetrag, so ist dieser weiterzuzahlen.