Gesetze / Rentenanpassungsgesetz 1987
RAG 1987§ 1 Grundsatz
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Aus Anlaß des Anstiegs der allgemeinen Bemessungsgrundlage vom Jahr 1986 auf das Jahr 1987 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich Knappschaftsausgleichsleistungen zum 1. Juli 1987 nach den §§ 2 bis 5 dieses Gesetzes angepaßt.