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QualiVO LG2 allg Verw§ 12 Inkrafttreten, Übergangsregelung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/QualiVO%20LG2%20allg%20Verw/12#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/QualiVO%20LG2%20allg%20Verw/12#abs-2 (2) Auszubildende oder Prüflinge, die sich am 31. Dezember 2019 in der Ausbildung oder Prüfung befinden, beenden diese nach der bis dahin geltenden Fassung.
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