Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Förderung der privaten und körperschaftlichen Waldwirtschaft
PuKWFV§ 5 Ausführungsbestimmungen
Stand: 25.08.2026
Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus erläßt die zum Vollzug dieser Verordnung erforderlichen Ausführungsbestimmungen.