Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus erläßt die zum Vollzug dieser Verordnung erforderlichen Ausführungsbestimmungen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus erläßt die zum Vollzug dieser Verordnung erforderlichen Ausführungsbestimmungen.