Gesetze / Gesetz zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären Versorgung psychisch Kranker

PsychKVVerbG

Art 5 Inkrafttreten und Übergangsvorschrift

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PsychKVVerbG/5#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1986 in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PsychKVVerbG/5#abs-2 (2) Verträge nach § 368n Abs. 6 Sätze 2 bis 9 der Reichsversicherungsordnung in der Fassung dieses Gesetzes sind erstmalig mit Wirkung vom 1. Januar 1986 spätestens bis zum 1. Januar 1987 abzuschließen.

Art 4