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§ 7 ProstAV — Verantwortlichkeit für die Löschung der übermittelten Daten

Prostitutionsanmeldeverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Löschung der ihnen nach § 6 übermittelten Daten sind die für die angegebenen Tätigkeitsorte zuständigen Behörden verantwortlich.