Gesetze / Verordnung über einfache Druckbehälter
6. ProdSV§ 16 Formale Nichtkonformität
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ProdSG2011V%206/16?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Unabhängig von den Korrekturmaßnahmen nach § 13 fordert die Marktüberwachungsbehörde den betreffenden Wirtschaftsakteur dazu auf, die folgenden Fälle der Nichtkonformität zu korrigieren:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ProdSG2011V%206/16?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Besteht die Nichtkonformität gemäß Absatz 1 weiter, trifft die Marktüberwachungsbehörde alle geeigneten Maßnahmen, um die Bereitstellung des einfachen Druckbehälters auf dem Markt einzuschränken, oder sie untersagt die Bereitstellung auf dem Markt oder sorgt dafür, dass der einfache Druckbehälter zurückgerufen oder zurückgenommen wird.