Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Prozessmanager – Produktionstechnologie/Geprüfte Prozessmanagerin – Produktionstechnologie
ProTechPrV§ 8 Bewerten der Prüfungsleistungen
Stand: 10.01.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ProTechPrV/8#abs-1 (1) Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der Anlage 2 mit Punkten zu bewerten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ProTechPrV/8#abs-2 (2) Der Prüfungsteil „Produktionsprozesse“, die zwei Situationsaufgaben im Prüfungsteil „Prozessmanagement“ sowie die Situationsaufgabe und das situationsbezogene Fachgespräch im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“ sind einzeln zu bewerten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ProTechPrV/8#abs-3 (3) Im Prüfungsteil „Prozessmanagement“ ist das arithmetische Mittel aus den Bewertungen der Situationsaufgaben zu bilden. Im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“ ist das arithmetische Mittel aus den Bewertungen der Situationsaufgabe und des situativen Fachgesprächs zu bilden.