Gesetze / Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953)
PreisLSNr 32 Gebühren und Beiträge
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PreisLS/nr-32#abs-1 (1) Pflichtgebühren und Pflichtbeiträge sind Kosten, soweit sie für betriebliche Zwecke aufgewendet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PreisLS/nr-32#abs-2 (2) Nicht auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhende Beiträge oder Zuwendungen an Vereinigungen und Körperschaften, die dem Betriebsinteresse dienen, können in angemessener Höhe berücksichtigt werden.