Gesetze / Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953)
PreisLSNr 15 Brennstoffe und Energie
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PreisLS/nr-15?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Zu Brennstoffen und Energie zählen feste, flüssige und gasförmige Brenn- und Treibstoffe, Dampf, Strom, Preßluft und Preßwasser.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PreisLS/nr-15?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Brennstoff- und Energiekosten sind verrechnungstechnisch wie Betriebsstoffe zu behandeln.