Gesetze / Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953)

PreisLS

Nr 14 Sonderbetriebsmittel

Stand: 12.04.2022

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PreisLS/nr-14#abs-1 (1) Sonderbetriebsmittel sind alle Arbeitsgeräte, die ausschließlich für die Fertigung des jeweiligen Liefergegenstands verwendet werden. Es gehören hierzu u.a. besondere Modelle, Gesenke, Schablonen, Schnitte und ähnliche Vorrichtungen, Sonderwerkzeuge und Lehren.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PreisLS/nr-14#abs-2 (2) Die Kosten der Sonderbetriebsmittel sind, falls es sich um einen einmaligen Lieferauftrag handelt, einmalig abzugelten oder sonst mit angemessenen Tilgungsanteilen in den Kalkulationen der Liefergegenstände als Sonderkosten der Fertigung zu verrechnen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PreisLS/nr-14#abs-3 (3) Der Verlauf und Stand der Tilgung durch die auf Liefergegenstände verrechneten Anteile müssen nachweisbar sein.